Spenden

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Der SK 1980 Gernsheim e. V. ist kraft seiner Satzung und dem alle drei Jahre neu ausgestellten Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes Groß-Gerau gemeinnützig und besonders förderungswürdig. Spenden an den Verein können steuermindernd geltend gemacht werden. Unabhängig vom Betrag erhalten Sie zeitnah zu Ihrer Spende eine Zuwendungs-bestätigung nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster.

Gerne können Sie auch Ihre Spende zweckgebunden – z.B. für die Jugendarbeit, die Jugendfreizeit oder Spielmaterial – spenden.

Falls Sie eine Spende tätigen möchten, dann wenden Sie sich an den Kassenwart, um die nötigen Details zu klären.

Zwecks möglichen Missbrauch, veröffentlichen wir hier keine Bankverbindung, diese erhalten Sie direkt vom Kassenwart.

Kassenwart:

Karsten Hilsheimer, kassenwart@sk1980gernsheim.de