Zuschussordnung

Der Schachklub 1980 Gernsheim möchte allen seinen Mitgliedern die Teilnahme an Wettkämpfen und Turnieren ermöglichen, auch wenn die finanzielle Situation des einzelnen Mitgliedes ihm dies vielleicht nicht erlaubt. Hierzu hat der Vorstand eine verbindliche Zuschussordnung erstellt.

Natürlich kann dies zu einer erheblichen Belastung der Vereinskasse führen. Deshalb bitten wir, bei jedem Antrag zu überlegen, ob man nicht den zugeschossenen oder erstatteten Betrag dem Schachklub 1980 Gernsheim spenden möchte.

Zuschussordnung_2022-10